Am Dienstag 25. Februar veröffentlichte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) einen Bericht über den Stabilisierungs- und Abwicklungsplan (Recovery- und Resolutionsplanung) für alle systemrelevanten Schweizer Institutionen. Laut dem Bericht erfüllen nur die Credit Suisse und UBS die gesetzlichen Anforderungen. Die Notfallpläne der PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank sind unvollständig und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Infolgedessen können diese Pläne in einer Notfallsituation nicht umgesetzt werden.
erklärt Mark Branson, Direktor der FINMA. ER gesteht ausserdem, dass die geplanten Ziele noch nicht erreicht wurden.
Die FINMA ist der Ansicht, dass die Notfallpläne von Raiffeisen und PostFinance nicht plausibel sind und sie deshalb einen anderen Plan einreichen müssen. Dieser soll festlegen, wie die notwendigen Ressourcen in den Bereichen Kapital und Liquidität bereitgestellt werden können, damit im Falle einer Krise allfällige Verluste weniger zum Tragen kommen. Die Zürcher Kantonalbank hingegen muss nur ein paar Änderungen an ihrem Notfallplan vorzunehmen.
Zur Erinnerung: Stabilisierungspläne (Recovery-Pläne) dienen den systemrelevanten Institutionen dazu, geplante Massnahmen zur Stabilisierung in Krisenzeiten zur Hand zu haben, damit sie ihre Tätigkeiten ohne staatliche Unterstützung fortsetzen könne. Diese Pläne müssen von der FINMA genehmigt werden. Abwicklungspläne (Resolutions-Pläne) werden von der FINMA selbst erstellt. Sie erklären, wie die Sanierung oder Liquidation einer Too-big-to-fail-Bank auf nationaler und internationaler Ebene durchgeführt werden kann. Systemrelevante Banken sollen mit einem Notfallplan beweisen, dass sie ihre systemrelevanten Tätigkeiten in Krisenzeiten ausführen können. Die globalen Abwicklungspläne zeigen auf, inwiefern systemrelevante Banken in einer Krise saniert oder liquidiert werden können.
Source : finma.ch (.pdf), finma.ch