Was ist der Unterschied zwischen einer Kantonal- und einer Regionalbank?
Die 24 Schweizer Kantonalbanken bieten in ihrem jeweiligen Kanton Universal- oder Privatbankdienstleistungen an. Sie haben eine besondere Rechtsform, nämlich die der Einrichtung des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme der Berner, St. Galler und Luzerner Kantonalbanken, welche Aktiengesellschaften sind). Fast alle Kantonalbanken sind eng mit der jeweiligen Verwaltung des Kantons verbunden – entweder durch ihre Mitwirkungen am lokalen Leben oder manchmal sogar durch kantonale Gesetze, die ihnen einen besonderen Status einräumen, zum Beispiel eine Einlagensicherung durch den Kanton. Die Kantonalbanken sind im Verband Schweizer Kantonalbanken zusammengeschlossen. Regionalbanken und Sparkassen ähneln Kantonalbanken dadurch, dass auch sie mit der jeweiligen Stadt, dem jeweiligen Distrikt oder mehreren Kantonen verbunden sind. Regionalbanken haben keinen besonderen Status und sind meistens als Aktiengesellschaften organisiert. Eine Ausnahme gibt es jedoch: die Raiffeisen. Ihre 240 Banken sind unabhängige Genossenschaften, welche sich in mehrere Zweigstellen aufteilen. Trotz ihrer lokalen Verwurzelungen, ist es sinnvoller, die Raiffeisenbank in unsere Liste der Grossbanken und anderen Banken einzutragen, denn sie zählt rund 900 Agenturen und ist die drittgrösste Schweizer Bank in der Vermögensverwaltung.